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Eingangsverfahren

Landwirtschaftlicher Betrieb für Menschen mit Behinderungen

Besteht Interesse an der Beschäftigung im Bereich der Landwirtschaft, wird im Rahmen eines Eingangsverfahrens zunächst geprüft, ob die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) grundsätzlich die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist. Dies geschieht konkret durch das Kennenlernen verschiedener Arbeitsfelder im Bereich der Landwirtschaft und diverse Eingangstests.

In der Regel dauert das Eingangsverfahren 3 Monate. Stellt sich während dieser Zeit heraus, dass die WfbM die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist, wird beim zuständigen Leistungsträger, in der Regel der Arbeitsagentur oder dem Rentenversicherungsträger, die Übernahme in den Berufsbildungsbereich beantragt. Besteht nach Beendigung des Eingangsverfahrens weiterhin das Interesse an der Beschäftigung im Bereich der Landwirtschaft, wird auch der Berufsbildungsbereich auf dem Paulinenhof absolviert. Ist dies nicht der Fall, ist zu jeder Zeit auch ein Wechsel in einen anderen Berufsbildungsbereich der Backnanger Werkstätten möglich.

Die Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Arbeitsfähigkeit, sowie ggf. zur Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, werden in Absprache mit dem Beschäftigten in einem Eingliederungsplan dokumentiert.

Während des Eingangsverfahrens erhalten die Beschäftigten Übergangs- bzw. Ausbildungsgeld vom zuständigen Leistungsträger. Des Weiteren werden Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung entrichtet.