Arbeitsbereich
Werkstatt für Menschen mit körperlicher Behinderung
Die Werkstatt K ist gemäß § 136 SGB IX eine Einrichtung zur Teilhabe am und zur Eingliederung in das Arbeitsleben für Menschen mit einer körperlichen Behinderung. Im Arbeitsbereich wird denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine Beschäftigung angeboten. Damit soll ihnen ermöglicht werden, ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Voraussetzung für die Beschäftigung im Arbeitsbereich sind ein abgeschlossenes Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich.
Die Werkstatt K bietet Arbeitsangebote in verschiedenen Bereichen wie Verpackungs- und Montagetätigkeiten für Industrie und Gewerbe, sowie in den Bereichen Hauswirtschaft und EDV und versucht, hierdurch den unterschiedlichen Bedürfnissen und Interessen der Beschäftigten gerecht zu werden. Darüber hinaus haben wir ausgelagerte Arbeitsplätze in der Gesamteinrichtung der Paulinenpflege sowie in kooperierenden Einrichtungen und Firmen der Region. Entsprechend der individuellen gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Einschränkungen werden ggf. entsprechende Hilfsmittel und Vorrichtungen zur Verfügung gestellt.
Auch nach der Aufnahme in den Arbeitsbereich der Werkstatt K kann bei entsprechenden Voraussetzungen in Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst zunächst ein Praktikum und bei entsprechender Eignung die Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt angestrebt werden.
Für ihre Tätigkeit in der WfbM erhalten die Beschäftigten ein ihrer Leistung entsprechendes Arbeitsentgelt. Außerdem sind sie sozialversichert, d.h. es werden Beiträge zur Kranken-, Pflege- und zur Rentenversicherung entrichtet. Eine angemessene Altersvorsorge, vergleichbar zum allgemeinen Arbeitsmarkt, wird dadurch sichergestellt.
Leistungsträger der Maßnahme im Arbeitsbereich ist in der Regel der örtliche Sozialhilfeträger.