Zum Inhalt springen

Förder- und Betreuungsbereich

Werkstatt für Menschen mit körperlicher Behinderung

Die Betreuung im Förder- und Betreuungsbereich erfolgt auf Grundlage des § 136 Abs. 2 SGB IX. Hier steht die Lebensqualität für Menschen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung eine einfühlsame Begleitung brauchen, im Mittelpunkt. Dies wird durch entsprechend ausgebildetes Fachpersonal gewährleistet.

Förderangebote gibt es in ganz unterschiedlichen Bereichen. Sie orientieren sich an den Bedürfnissen, Interessen und Fähigkeiten des Einzelnen.
Bei den Angeboten geht es darum, bereits erlangte Fähigkeiten zu erproben und Entwicklungsimpulse für Neues zu erhalten.

Im geschützten Rahmen der Gruppe können auch Qualifikationen, welche in einer Arbeitsgruppe notwendig sind, trainiert werden. Im Rahmen der Förder- und Betreuungsgruppe kann bei Bedarf auch ein hohes Maß an pflegerischer Versorgung gewährleistet werden. Die räumlichen Voraussetzungen dafür sind vorhanden.

Um allen Bedürfnissen fachlich zu entsprechen, findet eine enge Zusammenarbeit mit Angehörigen, Wohnbereichsmitarbeitern, Ärzten, Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten, Orthopädietechnikern und gegebenenfalls anderen Disziplinen statt. Der Austausch mit Angehörigen und die Begleitung bei Lebensveränderungen nehmen einen besonders hohen Stellenwert ein.

Leistungsträger der Maßnahme im Förder- und Betreuungsbereich ist in der Regel der örtliche Sozialhilfeträger.