Eingangsverfahren
Das Eingangsverfahren dauert bis zu drei Monaten.
Es wird geprüft, ob die Werkstatt die richtige Einrichtung für die Teilnehmer ist.
Und die Teilnehmer können feststellen, ob es Ihnen in der Werkstatt gefällt.
Im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich erhalten die Teilnehmer Übergangs- oder Ausbildungsgeld.
Es werden Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt.