Arbeitsbereich
Die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist gemäß § 136 SGB IX eine Einrichtung zur Teilhabe am und zur Eingliederung in das Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung. Im Arbeitsbereich der WfbM wird denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine Beschäftigung angeboten. Damit soll ihnen ermöglicht werden, ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Voraussetzung für die Beschäftigung im Arbeitsbereich sind ein abgeschlossenes Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich.
Die Backnanger Werkstätten haben für ihre Beschäftigten Gruppen mit Arbeitsangeboten in verschiedenen Bereichen wie Verpackungs- und Montagetätigkeiten oder der Metallbearbeitung für Industrie und Gewerbe.
Zudem bieten wir Arbeitsplätze im Bereich Textil und Hauswirtschaft sowie in unserer Korbflechterei. Darüber hinaus haben wir ausgelagerte Arbeitsplätze in der Gesamteinrichtung der Paulinenpflege sowie in kooperierenden Einrichtungen und Firmen in der Region. Entsprechend der individuellen gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Einschränkungen werden ggf. entsprechende Hilfsmittel und Vorrichtungen zur Verfügung gestellt.
Auch nach der Entscheidung für einen bestimmten Arbeitsbereich gibt es immer die Möglichkeit, auf Wunsch ein Praktikum in einem anderen Bereich zu absolvieren und ggf. den Arbeitsplatz zu wechseln. Bei entsprechenden Voraussetzungen kann in Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst zunächst ein Praktikum und bei entsprechender Eignung die Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt angestrebt werden.
Für ihre Tätigkeit in der WfbM erhalten die Beschäftigten ein ihrer Leistung entsprechendes Arbeitsentgelt. Außerdem sind sie sozialversichert, d.h. es werden Beiträge zur Kranken-, Pflege- und zur Rentenversicherung entrichtet. Eine angemessene Altersvorsorge, vergleichbar zum allgemeinen Arbeitsmarkt, wird dadurch sichergestellt.
Leistungsträger der Maßnahme im Arbeitsbereich ist in der Regel der örtliche Sozialhilfeträger.