Förder- und Betreuungsbereich
Die Betreuung im Förder- und Betreuungsbereich erfolgt auf Grundlage des § 136 Abs. 2 SGB IX. Hier steht die Lebensqualität für Menschen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung eine einfühlsame Begleitung brauchen, im Mittelpunkt. Dies wird durch entsprechend ausgebildetes Fachpersonal gewährleistet.
In Kleingruppen wird eine entwicklungsfreundliche Atmosphäre ermöglicht, in der tragende Beziehungen wachsen können. So gelingt es, jeden Einzelnen richtig einschätzen zu lernen; das bedeutet, seine Möglichkeiten, aber auch seine Grenzen zu erkennen und anzuerkennen.
Der Tag ist in überschaubare Abschnitte gegliedert, so dass diese eine klare Struktur, Sicherheit und Orientierung geben.
Förderangebote gibt es in ganz unterschiedlichen Bereichen. Sie orientieren sich an den Bedürfnissen, Interessen und Fähigkeiten des Einzelnen.
Bei den Angeboten geht es zum einen darum, sich als Teil einer Gruppe zu erleben; zum anderen werden bereits erlangte Fähigkeiten erprobt und Entwicklungsimpulse für Neues gegeben.
Einen Schwerpunkt der Förderung stellt das Erlangen von lebenspraktischen Fertigkeiten dar. Im geschützten Rahmen der Kleingruppe können auch Qualifikationen, welche in einer Arbeitsgruppe notwendig sind, trainiert werden.
Eine einfühlsame pflegerische Versorgung und der vertrauensvolle Umgang miteinander, stellen die Voraussetzung für eine persönliche Weiterentwicklung dar.
Um allen Bedürfnissen fachlich zu entsprechen, findet eine enge Zusammenarbeit mit Angehörigen, Wohnbereichsmitarbeitern, Ärzten, Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten, Orthopädietechnikern und gegebenenfalls anderen Disziplinen statt. Der Austausch mit Angehörigen und die Begleitung bei Lebensveränderungen nehmen einen besonders hohen Stellenwert ein.
Mit diesem abwechslungsreichen Förder- und Betreuungsangebot stellen die FuB-Gruppen den zweiten Lebensbereich neben dem Wohnen dar. Sie bieten einen Raum zum Wohlfühlen, Sich-Entwickeln, Arbeiten und für soziale Kontakte außerhalb der Familien und Wohngruppen. Damit wird ein hohes Maß an Lebensqualität ermöglicht.
Leistungsträger der Maßnahme im Förder- und Betreuungsbereich ist in der Regel der örtliche Sozialhilfeträger.