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Eingangsverfahren

Werkstatt für Menschen mit körperlicher Behinderung

Im Eingangsverfahren wird zunächst geprüft, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist. Während dieser Zeit werden die individuellen Fähigkeiten und Anforderungen der Teilnehmer eingeschätzt und festgestellt, welche Bereiche und Arbeiten für den Einzelnen in Betracht kommen. In diesem Zusammenhang wird dann der ganz persönliche Qualifizierungsbedarf jedes einzelnen Teilnehmers ermittelt und in einem Eingliederungsplan dokumentiert. Selbstverständlich werden dabei auch die persönliche Wünsche und Bedürfnisse des einzelnen Teilnehmers mit einbezogen.

In der Regel dauert das Eingangsverfahren 3 Monate. Stellt sich während dieser Zeit heraus, dass die WfbM die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist, wird beim zuständigen Leistungsträger, in der Regel sind dies die Arbeitsagentur oder der Rentenversicherungsträger, die Übernahme in den Berufsbildungsbereich beantragt.

Während des Eingangsverfahrens erhalten die Beschäftigten Übergangs- bzw. Ausbildungsgeld vom zuständigen Leistungsträger. Des weiteren werden Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung entrichtet.