Hilfen nach §19 KJHG
Unterstützung und Entlastung für Familien, Kinder und Jugendliche
Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 6 Jahren können Hilfe erhalten, soweit sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes/der Kinder benötigen. die Betreuung schließt auch ältere Kinder ein, sofern sie im Haushalt der Alleinerziehenden wohnen.
Die Maßnahme ist individuell auf den Hilfebedarf ausgerichtet und kann z.B. Beratung in Erziehungsfragen, Unterstützung bei der Haushaltsführung, Hilfen zur Integration in die Arbeitswelt, Hilfen zur Integration im sozialen Umfeld oder die Kinderbetreuung umfassen.
Die Hilfe erfolgt in einer durch die Paulinenpflege Winnenden e.V. zur Verfügung gestellten Wohnung.
Hier finden Sie die Entgeltliste des Angebots!
Ansprechpartner für weitere Auskünfte
Loni Reisser-Kriesel
Abteilungsleitung Dezentrale Wohngruppen & Erziehungsstellen
Tel.: 07195 / 695-6604
loni.reisser-kriesel@paulinenpflege.de