Wesentliche Neuerung ist ein verändertes Verständnis von Behinderung im Sinne eines wechselseitigen Zusammenspiels zwischen Beeinträchtigung von Körperfunktionen und gesellschaftlich bedingten Hindernissen, das letztlich die individuelle Behinderung einer Person ausmacht. Die Teilhabe am „normalen“ beruflichen sozialen Leben soll so groß wie möglich sein, deshalb wurde der Bildungsplan deutlicher an das Regelschulsystem angelehnt.
Ein Bestandteil des neuen Bildungsplans ist die Namensänderung der Bildungszüge. Was seither Unterstufe, Mittelstufe, Oberstufe und Werkstufe war, heißt nun Grundstufe, Hauptstufe und Berufsschulstufe. Auf dem Foto präsentieren Schülervertreter/innen in Begleitung der Abteilungsleiterin Eva Rustemeier stolz ihr neues „Firmenschild".