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KI(C)K

Inobhutnahme

KI(C)K ist ein Angebot für junge Menschen ab 12 Jahren, die sich in einer besonderen Situationen befinden und schnelle Hilfe benötigen. Aufnahmen sind möglich in Form von 

  • Inobhutnahme
    Aufnahmen gemäß § 42 Kinder- und Jugendhilfegesetz.
    Wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen besteht, ist das Jugendamt zur Inobhutnahme verpflichtet.

KI(C)K bietet jungen Menschen einen Schutz- und Schonraum und Zeit zum „Luftholen“. Dennoch ist es wichtig, dass auch in besonderen Lebenssituationen möglichst viele Bezüge erhalten bleiben. Dies gilt insbesondere für die Schule oder die Ausbildungsstätte.
So soll - wenn möglich - die Beschulung an der bisherigen Schule fortgeführt werden. Nur wenn dies im Einzelfall nicht möglich oder sinnvoll ist, wird versucht eine andere Schule auf Zeit zu organisieren oder dem jungen Menschen eine Beschäftigungsmöglichkeit zu vermitteln.

Neben einer umfassenden Betreuung und Versorgung erfolgt unter Federführung des zuständigen Jugendamtes eine individuelle Problemklärung und die Erarbeitung weitergehender Perspektiven.
Die jungen Menschen können in KI(C)K maximal 42 Tage bleiben. In dieser Zeit wird die weitere Perspektive geklärt und umgesetzt. 

Ansprechpartner für weitere Auskünfte:

Hand vor Gesicht
Tatoo auf Rücken
Anne Mettler

Anne Mettler

Psychosoziale Hilfen für junge Menschen
nach §35a

Telefon: 07195 695 6693
anne.mettler@paulinenpflege.de