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Ausbildung zur Altenpflegehelferin/zum Altenpflegehelfer

Berufsbeschreibung

Altenpflegehelfer/-innen pflegen und betreuen hauptsächlich Menschen im Seniorenalter.

Sie unterstützen hilfsbedürftige Menschen bei der Körperpflege und beim Essen. Sie helfen bei der Bewältigung des Alltags. In der ambulanten Pflege arbeiten sie auch mit Angehörigen zusammen und unterweisen diese z.B. in Pflegetechniken. 

Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung gliedert sich in theoretischen und praktischen Unterricht sowie einen praktischen Ausbildungsteil. Während des theoretischen und praktischen Unterrichts lernen die Schüler/innen die theoretischen und praktischen Grundlagen ihres Berufs u. a. in folgenden Lernfeldern kennen:

  • Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit
  • Altern als Prozess - gerontologisch begründete Arbeitsweisen
  • Planung, Durchführung und Beurteilung des Pflegeprozesses
  • Anleitung, Beratung, Kooperation
  • Altenpflege als interprofessionelles Arbeitsfeld
  • Direkte Pflege alter Menschen
  • Spezielle Pflege psychisch veränderter und kranker alter Menschen
  • Qualitätsentwicklung in der Altenpflege

Während der praktischen Ausbildung werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse vertieft und in den verschiedenen stationären und ambulanten Einrichtungen der Altenpflege angewendet.

Wo arbeiten Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfer?

  • in Altenwohn- und ‑Pflegeheimen
  • in Behinderteneinrichtungen mit Pflegebedarf
  • bei ambulanten Pflegediensten.

Ausbildung zur Altenpflegehelferin/zum Altenpflegehelfer

  • Die Ausbildung findet in der Schule und in einer Pflegeeinrichtung (z.B. Pflegeheim) statt.
  • Voraussetzung: Hauptschulabschluss
  • Dauer: 2 Jahre
  • Anerkennung als Betreuungskraft nach § 53c SGB XI möglich.

 Anforderungen

  • Einfühlungsvermögen und Kontaktfähigkeit im Umgang mit Bewohnern und Angehörigen
  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein bei Durchführung und Dokumentation von Pflegemaßnahmen 
  • Psychische Stabilität und gute körperliche Verfassung
  • Schriftliche Ausdrucksfähigkeit (Protokolle, Dokumentation)

In der praktischen Ausbildung ist viel Bewegung und körperlicher Einsatz erforderlich, zum Beispiel beim

  • Begleiten,
  • Heben und Tragen
  • Menschen im Liegen professionell lagern.

Deshalb sollten Sie in dieser Hinsicht keine Einschränkungen haben.

Zur Anmeldung als BBW-Ausbildung ist die Zustimmung der Agentur für Arbeit erforderlich. Andernfalls benötigen Sie einen Vertrag mit einer Einrichtung, die bereit ist, Sie praktisch auszubilden. Diese Einrichtung muss die Schule zustimmen.

Prüfung

Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung auf Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Kultusministeriums für die Berufsfachschule für Altenpflegehilfe vom 18. Juli 2012 Az. 41-6622.88/24 abgeschlossen.

Praktika

Zur Unterstützung der praxisnahmen Ausbildung werden Praktika in verschiedenen Einrichtungen durchgeführt.