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Entschuldigungsverfahren

1. Krank

a) Krank zu Hause als Fahrschüler

Wenn ein Fahrschüler wegen einer Erkrankung nicht kommen kann, muss er selbst oder die Eltern am gleichen Morgen bis 08.00 Uhr die Schule benachrichtigen

b) Krank zu Hause als Internatsschüler

Wenn ein Internatsschüler wegen einer Erkrankung nicht anreisen kann, muss er selbst oder die Eltern am Sonntagabend ab 18 Uhr die Internatsgruppe benachrichtigen. Das Internat benachrichtigt dann die Schule.

c) Krank im Internat

Wenn ein Schüler im Internat erkrankt, muss er das Entschuldigungsformular „Krank im Internat“ ausfüllen, von einem Mitarbeiter gegenzeichnen und in der Schule beim betreffenden Lehrer abgeben lassen.

Ab dem dritten Krankheitstag muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.

Formular bitte hier downloaden:

2. Freistellungen

Freistellungen aufgrund von Terminen (Arzt, Therapien, …), Festen oder anderen familiären Ereignissen müssen vom Schüler so bald wie möglich beim Kontaktlehrer beantragt werden.

Bei minderjährigen Schülern ist die Unterschrift der Eltern erforderlich. Volljährige Schüler können die Freistellung selbst beantragen. Der Kontaktlehrer entscheidet in Abstimmung mit der Abteilungsleitung über die Freistellung.

Das Formular „Darf ich bitte frei haben?“ bitte hier downloaden, ausdrucken und ausfüllen:

3. Unentschuldigtes Fehlen

Die Schule behält sich vor, bei unentschuldigtem Fehlen pädagogische Maßnahmen (Nachsitzen, Arbeitsdienste, Gespräch mit Kontaktlehrer oder Schulleitung) durchzuführen.