Ende 2016 wurde das Bundesteilhabegesetz (BTHG) im Bundestag beschlossen. Es soll die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung verbessern. Das Gesetz wird seitdem nach und nach umgesetzt.
Zentrale Ansätze des BTHG sind:
- Keine Sondergesetze mehr, die das Leben der Menschen mit Behinderung abschließend beschreiben und regulieren.
- Der Mensch mit Behinderung soll künftig an der Aushandlung dessen aktiv teilnehmen, was er zum Umgang mit seiner Behinderung benötigt.
- Bei den Unterstützungsleistungen soll künftig (in den Gesetzen) nicht mehr danach unterschieden werden, ob ein Mensch innerhalb oder außerhalb einer „Einrichtung“ lebt. Der Hilfebedarf soll im Vordergrund stehen.
- Menschen mit Behinderungen sollen (von den Gesetzen und den Verwaltungen) nicht mehr so behandelt werden, als ob sie eine „Sonderwelt“ bräuchten oder in einer solchen leben.
- Es soll künftig nicht mehr zwischen „stationärer“, „teilstationärer“ und „ambulanter“ Leistung unterschieden werden.
Was sich für Angehörige und rechtliche Betreuer von Menschen mit Behinderung ändert, hat Rechtsanwalt Dr. Peter Krause beim Angehörigentag 2018 in der Paulinenpflege Winnenden aufgezeigt.
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