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Bundesteilhabegesetz (BTHG) - was ändert sich dadurch?

|   Wohnen

Das BTHG wird vieles verändern für Menschen mit Behinderung und auch für deren Angehörige und rechtliche Betreuer. Den neusten Sachstand hat Rechtsanwalt Dr. Peter Krause beim Angehörigentag 2019 der "Wohnangebote Behindertenhilfe" erläutert.

Ende 2016 wurde das Bundesteilhabegesetz (BTHG) im Bundestag beschlossen. Es soll die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung verbessern. Das Gesetz wird seitdem nach und nach umgesetzt.

Zentrale Ansätze des BTHG sind:

  • Keine Sondergesetze mehr, die das Leben der Menschen mit Behinderung abschließend beschreiben und regulieren.
  • Der Mensch mit Behinderung soll künftig an der Aushandlung dessen aktiv teilnehmen, was er zum Umgang mit seiner Behinderung benötigt.
  • Bei den Unterstützungsleistungen soll künftig (in den Gesetzen) nicht mehr danach unterschieden werden, ob ein Mensch innerhalb oder außerhalb einer „Einrichtung“ lebt. Der Hilfebedarf soll im Vordergrund stehen.
  • Menschen mit Behinderungen sollen (von den Gesetzen und den Verwaltungen) nicht mehr so behandelt werden, als ob sie eine „Sonderwelt“ bräuchten oder in einer solchen leben.
  • Es soll künftig nicht mehr zwischen „stationärer“, „teilstationärer“ und „ambulanter“ Leistung unterschieden werden.

Was sich für Angehörige und rechtliche Betreuer von Menschen mit Behinderung ändert, hat Rechtsanwalt Dr. Peter Krause beim Angehörigentag 2019 in der Paulinenpflege Winnenden aufgezeigt.

Momentaner Sachstand ist:

  • Es gibt eine zweijährige Übergangsregelung für die aus Baden-Württemberg stammenden Bewohnerinnen und Bewohner und bedeutet, dass sie vorerst keine Anträge auf Grundsicherung und Fachleistungen stellen müssen.
  • Es gibt die Möglichkeit der Direktzahlung für die Grundsicherung – der Sozialhilfeträger überweist dann die Grundsicherung direkt an die Paulinenpflege Winnenden und nicht auf das Konto der Bewohnerinnen und Bewohner.
  • Alle Bewohnerinnen und Bewohner benötigen ein eigenes Girokonto.

 

Sie können den aktualisierten Vortrag 2019 unten auf der Seite als PDF-Datei downloaden!

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